EXIT INTELLIGENCE NDA / Vertraulichkeitsvereinbarung

Rechtliches

NDA / Vertraulichkeitsvereinbarung

Muster für den vertraulichen Umgang mit Verkaufsabsichten, Dokumenten, Reports, Marktmonitor- und Lead-Informationen.

Rechtliches Impressum Datenschutz AGB Beratervertrag M&A-Partner-Rahmenvertrag NDA Haftungsausschluss Widerruf

1. Vertrauliche Informationen

Als vertraulich gelten alle nicht öffentlich bekannten Informationen über Verkäufer, Zielunternehmen, Gesellschafter, Berater, Transaktionsstrukturen, Finanzzahlen, Mitarbeiter, Verträge, Uploads, Reports, Bilder, Marktmonitor-Notizen, Datenexporte und Kommunikationsinhalte.

Auch die Tatsache, dass ein Verkaufs-, Nachfolge- oder Prüfprozess stattfindet, ist regelmäßig vertraulich.

2. Zweckbindung

Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zur Prüfung, Strukturierung, Begleitung oder Anbahnung einer möglichen Transaktion oder Beratungsleistung verwendet werden.

  • Keine Nutzung für Wettbewerbsbeobachtung, Personalansprache, Kundenakquise oder Preisunterbietung.
  • Keine Offenlegung gegenüber Dritten außerhalb des freigegebenen Prüfkreises.

3. Zulässiger Empfängerkreis

  • Eigene Mitarbeiter, Organmitglieder und Berater nur nach dem Need-to-know-Prinzip.
  • Externe Rechtsanwälte, Steuerberater, Finanzierer oder Investitionsgremien nur, soweit sie ebenfalls vertraulich gebunden sind.
  • Unterbeauftragte, Datenräume oder KI-Tools nur mit vorheriger Freigabe, wenn dort vertrauliche Inhalte verarbeitet werden sollen.

4. Schutzmaßnahmen

  • Zugangsdaten, Downloads und Dokumente sind gegen unbefugten Zugriff zu sichern.
  • Kopien und lokale Exporte sind auf das notwendige Maß zu begrenzen.
  • Vertrauliche Informationen dürfen nicht in offene oder nicht freigegebene Systeme übertragen werden.

5. Rückgabe und Löschung

Auf Anforderung oder nach Wegfall des Prüfzwecks sind vertrauliche Unterlagen, Notizen, Exporte und Kopien zurückzugeben oder zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

6. Ausnahmen

  • Bereits rechtmäßig bekannte Informationen.
  • Öffentlich bekannte Informationen ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung.
  • Offenlegung aufgrund zwingender gesetzlicher Pflicht; in diesem Fall ist, soweit zulässig, vorab zu informieren.

7. Keine Rechteübertragung und keine Verpflichtung zum Deal

Die Offenlegung vertraulicher Informationen begründet weder eine Abschlussverpflichtung noch eine Exklusivität oder Lizenz an Rechten, Marken, Datenbanken oder Know-how.

8. Laufzeit

Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt ab erstmaligem Informationszugang und besteht für fünf Jahre nach letzter Offenlegung fort, soweit keine längere Einzelvereinbarung getroffen wird.

9. Umsetzungshinweis

Vor produktiver Nutzung sollte die finale NDA an Deal-Struktur, Parteienkreis, zulässige Prüfer und ggf. Vertragsstrafen angepasst werden.

Stand: 16.04.2026