Rechtliches
Haftungsausschlüsse
Spezifische Hinweise zu KI-Vorprüfung, Marktmonitor, Unternehmensbewertung, Lead-Profilen und Dokumentenverarbeitung.
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Spezifische Hinweise zu KI-Vorprüfung, Marktmonitor, Unternehmensbewertung, Lead-Profilen und Dokumentenverarbeitung.
Automatisch oder KI-gestützt erstellte Vorprüfungen, Scorecards, Textanalysen, Vertragsklauselhinweise und Management- oder Finanzsignale dienen ausschließlich der ersten Strukturierung und Priorisierung.
Sie ersetzen keine Rechtsberatung, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Financial Due Diligence, Tax Due Diligence, Commercial Due Diligence oder abschließende Investitionsentscheidung.
Bewertungsindikation, Multiple-Ansätze, Deal-Readiness-Scores und verbale Einordnungen sind unverbindliche Näherungen auf Basis der jeweils vorliegenden Angaben.
Sie sind keine testierte Bewertung, kein Gutachten und keine Zusicherung eines realisierbaren Kaufpreises oder einer Transaktionswahrscheinlichkeit.
Der Marktmonitor aggregiert öffentliche Quellen, interne Sichtungen und technische Importprozesse. Trotz Plausibilisierung können Inhalte veraltet, unvollständig, doppelt, fehlerhaft oder bereits überholt sein.
Exit Intelligence übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität, Verfügbarkeit oder Priorität einzelner Inserate oder Marktsignale.
Lead-Profile, anonymisierte Kurzexposés und Matching-Einschätzungen beruhen teilweise auf Angaben Dritter und interner Verdichtung. Sie stellen keine Garantie über Bonität, Verkaufsentschlossenheit, Abschlussfähigkeit oder Richtigkeit einzelner Fakten dar.
Bei Uploads können OCR-, Strukturierungs- oder Zuordnungsfehler auftreten. Nicht auslesbare Inhalte, Formatfehler, Bildqualität oder unvollständige Unterlagen können zu unvollständigen Reports führen.
Der Nutzer bleibt dafür verantwortlich, vor wirtschaftlichen oder rechtlichen Entscheidungen alle wesentlichen Unterlagen selbst oder durch Fachberater prüfen zu lassen.
Soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht, haftet Exit Intelligence für einfache Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens. Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen der AGB und Einzelverträge.
Stand: 16.04.2026