EXIT INTELLIGENCE M&A-Partner-Rahmenvertrag

Rechtliches

M&A-Partner-Rahmenvertrag

Grundlage für Portalzugang, Vertraulichkeit, Lead-Freigaben, Gebühren und Compliance im Käufernetzwerk.

Rechtliches Impressum Datenschutz AGB Beratervertrag M&A-Partner-Rahmenvertrag NDA Haftungsausschluss Widerruf

1. Vertragsgegenstand

Der Rahmenvertrag regelt die Nutzung des M&A-Partner-Portals, des Marktmonitors, anonymisierter Lead-Profile, Reservierungen sowie weiterer von Exit Intelligence freigegebener Transaktionsinformationen.

Ein Anspruch auf dauerhafte Verfügbarkeit bestimmter Inhalte oder eine Mindestanzahl passender Targets besteht nicht. Monatsgebühren vergueten den Zugang zum Portal und zu den jeweils freigegebenen Funktionen, nicht die Lieferung einer festen Lead-Menge.

2. Zugang und Nutzerkreis

  • Zugang erhalten nur verifizierte Unternehmen, Family Offices, Investoren, Search Funds, strategische Käufer oder mandatierte Vertreter.
  • Freigegebene Daten dürfen ausschließlich intern von den benannten Deal-Verantwortlichen und deren berechtigten Prüfteams verwendet werden.
  • Unteraccounts, Weiterleitungen oder externe Datenräume bedürfen einer gesonderten Freigabe, wenn darüber vertrauliche Daten offengelegt werden.

3. Marktmonitor und Lead-Reservierung

Marktmonitor-Inhalte basieren auf öffentlich zugänglichen Quellen, interner Verdichtung, manueller Bewertung und technischen Importprozessen. Sie dienen der Frühorientierung und nicht als zugesicherte Marktvollständigkeit.

Reservierungen, priorisierte Freischaltungen und Deanonymisierungen erfolgen nach Verfügbarkeit, Plausibilitätsprüfung, Compliance-Status und gegebenenfalls nach Abschluss einer NDA.

Exit Intelligence kann intern mit Matching-, Priorisierungs- und Rotationslogiken arbeiten, um geeignete aktive Partner angemessen zu berücksichtigen. Daraus entsteht jedoch ohne ausdrückliche Zusatzvereinbarung kein Anspruch auf Berücksichtigung in einem bestimmten Zeitraum.

4. Gebühren und Erfolgsvergütung

  • Abonnementgebühren, Reservierungsgebühren, Premium-Modelle und erfolgsabhängige Vergütungen bestimmen sich nach Portal, Angebot oder Einzelvereinbarung.
  • Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, stellen Abonnementgebühren keine Vergütung für eine garantierte Mindestanzahl von Leads oder Reservierungsmöglichkeiten dar.
  • Eine Reservierung führt nicht automatisch zu Exklusivität oder Erfolg, sondern nur zu dem jeweils beschriebenen Prüf- und Zugriffsstatus.
  • Verrechnungen im Verkaufsfall richten sich nach der ausdrücklich vereinbarten Gebührenlogik.

5. Compliance, Finanzierung und Redlichkeit

  • Der Partner bestätigt, Kaufinteressen, Finanzierungskraft, Mandatierung und regulatorische Anforderungen wahrheitsgemäß darzustellen.
  • Exit Intelligence kann Nachweise zu Finanzierung, Mandat, wirtschaftlich Berechtigten oder Compliance anfordern.
  • Unzulässig sind Scheinanfragen, Parallelansprachen unter Umgehung des Portals oder die Nutzung der Informationen zum Wettbewerbs- oder Datenabgriff.

6. Vertraulichkeit

Alle nicht öffentlichen Informationen über Verkäufer, Zielunternehmen, Berater oder Transaktionsstrukturen sind vertraulich. Ergänzend gilt die Vertraulichkeitsvereinbarung / NDA.

Ein Kontakt zum Zielunternehmen oder dessen Umfeld außerhalb des abgestimmten Prozesses ist ohne Freigabe unzulässig.

7. Haftung und keine Gewähr für Deal-Vollzug

Exit Intelligence schuldet weder die Richtigkeit sämtlicher Drittquellen noch das Zustandekommen einer Transaktion. Ergänzend gilt der gesonderte Haftungsausschluss.

Freigegebene Kennzahlen, Kurzprofile oder KI-Vorprüfungen stellen keine Garantie für Vollständigkeit oder Erwerbstauglichkeit dar.

8. Laufzeit, Sperrung und Kündigung

  • Die Laufzeit ergibt sich aus Tarif, Angebot oder Einzelvertrag.
  • Bei Verstößen gegen Vertraulichkeit, Compliance, Zahlungsverpflichtungen oder Zugangsregeln kann der Zugang sofort gesperrt werden.
  • Vertraulichkeits- und Zahlungsregelungen bleiben auch nach Ende des Vertrags bestehen.

9. Umsetzungshinweis

Diese Seite bildet eine belastbare Rahmenvertragsvorlage, ersetzt aber nicht die abschließende anwaltliche Prüfung der finalen Version, insbesondere bei Exklusivität, Success Fee, Wettbewerbsverboten und Finanzierungsdarstellungen.

Stand: 16.04.2026