Rechtliches
M&A-Partner-Rahmenvertrag
Grundlage für Portalzugang, Vertraulichkeit, Lead-Freigaben, Gebühren und Compliance im Käufernetzwerk.
Rechtliches
Grundlage für Portalzugang, Vertraulichkeit, Lead-Freigaben, Gebühren und Compliance im Käufernetzwerk.
Der Rahmenvertrag regelt die Nutzung des M&A-Partner-Portals, des Marktmonitors, anonymisierter Lead-Profile, Reservierungen sowie weiterer von Exit Intelligence freigegebener Transaktionsinformationen.
Ein Anspruch auf dauerhafte Verfügbarkeit bestimmter Inhalte oder eine Mindestanzahl passender Targets besteht nicht. Monatsgebühren vergueten den Zugang zum Portal und zu den jeweils freigegebenen Funktionen, nicht die Lieferung einer festen Lead-Menge.
Marktmonitor-Inhalte basieren auf öffentlich zugänglichen Quellen, interner Verdichtung, manueller Bewertung und technischen Importprozessen. Sie dienen der Frühorientierung und nicht als zugesicherte Marktvollständigkeit.
Reservierungen, priorisierte Freischaltungen und Deanonymisierungen erfolgen nach Verfügbarkeit, Plausibilitätsprüfung, Compliance-Status und gegebenenfalls nach Abschluss einer NDA.
Exit Intelligence kann intern mit Matching-, Priorisierungs- und Rotationslogiken arbeiten, um geeignete aktive Partner angemessen zu berücksichtigen. Daraus entsteht jedoch ohne ausdrückliche Zusatzvereinbarung kein Anspruch auf Berücksichtigung in einem bestimmten Zeitraum.
Alle nicht öffentlichen Informationen über Verkäufer, Zielunternehmen, Berater oder Transaktionsstrukturen sind vertraulich. Ergänzend gilt die Vertraulichkeitsvereinbarung / NDA.
Ein Kontakt zum Zielunternehmen oder dessen Umfeld außerhalb des abgestimmten Prozesses ist ohne Freigabe unzulässig.
Exit Intelligence schuldet weder die Richtigkeit sämtlicher Drittquellen noch das Zustandekommen einer Transaktion. Ergänzend gilt der gesonderte Haftungsausschluss.
Freigegebene Kennzahlen, Kurzprofile oder KI-Vorprüfungen stellen keine Garantie für Vollständigkeit oder Erwerbstauglichkeit dar.
Diese Seite bildet eine belastbare Rahmenvertragsvorlage, ersetzt aber nicht die abschließende anwaltliche Prüfung der finalen Version, insbesondere bei Exklusivität, Success Fee, Wettbewerbsverboten und Finanzierungsdarstellungen.
Stand: 16.04.2026